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BaFin: CFFDbank kein zugelassenes Institut

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der CFFDbank keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die CFFDbank biete auf ihrer Website Interessenten an, Handelskonten zu eröffnen um mit Forex, Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) auf Aktien und Rohstoffen (Gold und Silber) zu handeln beziehungsweise zu „traden“.

Das Unternehmen hat laut BaFin keine zustellungsfähige Adresse im Inland. Die auf der Website im Impressum angegebene Adresse in Frankfurt am Main existiere nicht. Unter der auf der Website angegebenen Rufnummer sei zudem keine Kontaktaufnahme möglich.

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von factum
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