Der Sanktion lagen Verstöße gegen Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (PRIIPs-VO) zugrunde. Exporo Investment hatte Kleinanlegern Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) nicht zur Verfügung gestellt, bevor diese Kleinanleger durch einen Vertrag oder ein Angebot im Zusammenhang mit diesen PRIIPs gebunden waren.
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig. (DFPA/JF1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
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