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CDU/CSU-Fraktion fordert Stärkung des Fonds- und Start-up-Standorts

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Am 20. Januar 2021 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Stärkung des Fondsstandortes Deutschland (Fondsstandortgesetz, FOG) im Kabinett beschlossen. Er soll aufsichtsrechtliche und steuerliche Maßnahmen zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschlands bündeln. Neben der Anpassung an europarechtliche Vorgaben enthält der Gesetzentwurf weitere Vorschläge, um den Fondsstandort Deutschland attraktiver zu gestalten.

Dazu erklärt Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag: „Wir müssen Deutschland als Standort für Investmentfonds und Start-ups attraktiver machen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist ein erster Vorschlag. Er sieht unter anderem vor, die Investmentaufsicht stärker zu digitalisieren und die Tätigkeit von Fondsverwaltern zu entbürokratisieren. Auch soll eine verbesserte steuerliche Regelung eingeführt werden, um die Beteiligung von Mitarbeitern an Start-ups sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen stärker zu fördern.“

Es sei aber schon jetzt klar, dass dieser Vorschlag im parlamentarischen Verfahren genau geprüft werde. „Rücksprachen mit den Betroffenen lassen vermuten, dass der Gesetzentwurf nicht weit genug geht“, so Tillmann. Deutsche Investmentfonds und Start-ups stünden im internationalen Wettbewerb mit anderen Start-ups. Deshalb sei es wichtig, dass der deutsche aufsichts- und steuerrechtliche Regulierungsrahmen kein Wettbewerbsnachteil ist. „Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns dafür einsetzen, dass Deutschland regulatorisch mit anderen Standorten mitkonkurrieren kann. Neben schon bestehenden Förderinstrumenten, wie den ERP-Gründerkrediten der KfW, muss Deutschland für Start-ups noch attraktiver werden“, so Tillmann weiter. (DFPA/jpw1)

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

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