info0351.de Der aktuelle Klatsch & Tratsch in und um Dresden

Kryptoverwahrgeschäft neue Finanzdienstleistung im KWG

Click to rate this post!
[Total: 0 Average: 0]

Unternehmen, die das Kryptoverwahrgeschäft dann erbringen wollen, benötigen eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin bittet interessierte Unternehmen bereits jetzt um eine formlose und unverbindliche Interessenbekundung. (DFPA/JF1)

Quelle: Homepage BaFin

PRESSEKONTAKT

wwr publishing GmbH & Co. KG
Steffen Steuer

Frankfurter Str. 74
64521 Groß-Gerau

Website: www.wwr-publishing.de
E-Mail : [email protected]
Telefon: +49 (0) 6152 9553589

von factum
info0351.de Der aktuelle Klatsch & Tratsch in und um Dresden

Archiv