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Das Neueste

Baufi24 zieht positive Bilanz

Der Baufinanzierungsvermittler Baufi24 zieht eine positive Bilanz des Geschäftsverlaufes im Jahr 2019. „Wir haben den geplanten Umsatz mit einem Plus von 68 Prozent deutlich überboten und unsere Geschäftsstellen wachsen aufgrund des hohen Interesses von Mitarbeitern aus Banken und Sparkassen ebenfalls stark“, erklärt Michael Lorenz, Geschäftsführer von Baufi24.de.

Bauzinsen starten mit Rekord ins Jahr

Im Euroraum tritt die Konjunktur weiter auf der Stelle, schreibt Michael Neumann, Vorstandsmitglied des Baufinanzierungsvermittlers Dr. Klein, in seinem aktuellen Zinskommentar.

Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht aufgrund jahrzehntelanger Duldung durch den Nachbarn

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass im Verhältnis einzelner Grundstücksnachbarn ein Wegerecht nicht aufgrund Gewohnheitsrechts durch eine – sei es auch jahrzehntelange – Übung entstehen kann. Außerhalb des Grundbuchs kann ein Wegerecht nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung oder als Notwegrecht unter den Voraussetzungen des § 917 BGB bestehen.

Catella erwirbt erstes Objekt für nachhaltigen Fonds

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft Catella Real Estate hat für den Nachhaltigkeitsfonds „Sarasin Sustainable Properties – European Cities“ („SSP – European Cities“) den ersten Ankauf eines Bürogebäudes in Luxemburg/Strassen abgeschlossen.

Wentzel Dr. baut institutionelles Immobilien-Investmentgeschäft aus

Winfried Lux (45) leitet seit Anfang Januar 2020 den Bereich institutionelles Investment des Immobilienunternehmens Wentzel Dr. aus Hamburg. In dieser Funktion ist er neben dem Prokuristen Peter Börke, der private Investmentkunden betreut, verantwortlich für die weitere Expansion von Wentzel Dr. im Bereich des Immobilieninvestments.

BaFin erteilt Clearstream Banking AG CSDR-Zulassung

Am 21. Januar 2020 erteilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem deutschen Zentralverwahrer Clearstream Banking AG die Zulassung nach Artikel 16 Zentralverwahrerverordnung (Verordnung (EU) Nr. 909/2014) - CSDR. Die Zulassung ermächtigt die Gesellschaft, Kerndienstleistungen sowie nichtbankartige Nebendienstleistungen nach der CSDR zu erbringen.

Assekurata bestätigt Dela Kapitalstärke

Einer Befragung des Analyse- und Beratungshauses Assekurata Solutions zufolge empfehlen 90 Prozent aller Kunden die Dela Lebensversicherungen weiter. Damit übertreffe der niederländische Versicherer wie im Vorjahr die Benchmark bei Lebensversicherungen.

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