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Sozialwohnungen in Dresden sollen von Investoren gebaut werden

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Dresden zieht nun mit anderen Großstädten in der Bundesrepublik gleich. Wenn es nach dem Willen des Stadtplanungsamtes geht, dann sollen Bauherren für deren Projekt ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss, bis zu 30 Prozent der Wohnfläche als Sozialwohnungen genutzt werden. Des Weiteren soll sich am Bau von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen in dem Areal beteiligt werden.

Als weiterer Teil der neuen Richtlinien wird vorgesehen eine rund sieben Quadratmeter große Grünfläche je Bewohner anzulegen. In den mietgünstigen Ateliers und Büros sollen Kreative ihren Platz finden. Aufgrund der wachsenden Bevölkerung in Dresden, die bis zum Jahre 2030 auf ca. 590.000 Einwohner steigen wird, wird es dringend notwendig sein, einen günstigen Wohnraum zu schaffen. Stadtrat und Verwaltung müssen noch über diese Änderungen diskutieren und abstimmen, noch ist alles in der Vorbereitungsphase.

Falls Investoren nur Eigenheime planen und sich am Standort keine Mehrfamilienhäuser anbieten, soll es möglich sein, ein Ausgleichsbetrag an die Stadt zu leisten oder der Stadt Dresden ein geeignetes Grundstück zu überlassen. Sollte in absehbarer Zeit die Förderung des Freistaates wegfallen, würde Dresden die Forderung auf zehn Prozentpunkte anpassen.

In vielen deutschen Städten ist diese Regelung Gang und Gebe, diese wird mit dem sperrigen Begriff „kooperative Baulandentwicklung“ betitelt. Freiburg verlangt von Bauherren sogar 50 Prozent Sozialwohnungen-Anteil. In den meisten deutschen Städten sind 30 Prozent üblich.

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von factum
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